§19 UstG Kleinunternehmerregelung
Privatkunden
Mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) sind wir von der Umsatzsteuer freigestellt. D.h. es wird keine Umsatz-, bzw. Mehrwertsteuer auf unseren Rechnungen ausgewiesen. Dementsprechend günstiger können wir unsere Dienstleistungen anbieten. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wird von uns nicht benötigt.
Gewerbe
Für gewerbliche, vorsteuerabzugsberechtigte Kunden hat dies keine Nachteile. In unserer Dienstleistung ist keine Umsatz-, bzw. Mehrwertsteuer enthalten (Netto-Rechnung). Waren bestellt der Kunde auf eigene Rechnung, für die Angebotsausarbeitung / unsere Beratung wird unser Zeitaufwand sepparat abgerechnet.
Rechnungen gem. §19 UstG sind rechtsgültig und steuerlich anerkannt!